Geprüfter VBA-Fachbetrieb

Der VBA legt bei der Aufnahme neuer ordentlicher Mitgliedsunternehmen großen Wert auf ein Mindestmaß an fachlichen, personellen und technischen Anforderungen. Diese werden durch die Mitarbeiter des VBA in einer Aufnahmebesichtigung überprüft. Leistungsbereitschaft, Seriosität, modernes Gerät und 24-Stunden-Service sind nur einige der Voraussetzungen, die alle VBA-Mitgliedsbetriebe erfüllen müssen.

Der VBA ist jedoch einen Schritt weiter gegangen. Schon im Jahr 1986 hat er ein eigenes freiwilliges Gütesiegel geschaffen, in dem bestimmte Mindestkriterien für einen leistungsfähigen Fachbetrieb festgeschrieben wurden. Diese Kriterien wurden zuletzt 2016 den neuen Gegebenheiten angepasst. Das Prüfsiegel „Geprüfter VBA-Fachbetrieb“ stellt die nächsthöhere Qualitätsstufe innerhalb des Verbandes dar.

Einige Betriebe haben sich hier ganz besonders ausgezeichnet. Sie haben überdurchschnittlich gut ausgebildete Mitarbeiter, einen Fuhrpark, der dem aktuellen technischen Stand entspricht und allen erdenklichen Anforderungen gerecht wird. Außerdem haben sie ein ausgesprochen umweltgerecht gestaltetes Betriebsgelände. In Zusammenarbeit mit dem TÜV oder der DEKRA werden die Antragsteller auf die personelle, betriebliche und technische Leistungsfähigkeit überprüft und mit einer Urkunde ausgezeichnet. Sinn und Zweck des Prüfsiegels ist hier natürlich auch bei der Auftrags- bzw. Vertragsvergabe von Behörden, Automobilclubs etc. in besonderem Maße berücksichtigt zu werden. Geprüfte VBA-Fachbetriebe haben darüber hinaus nachgewiesen, dass sie der Kundenzufriedenheit höchste Priorität einräumen.

Inzwischen wurden die Kriterien des „Geprüften VBA-Fachbetriebes“ Bestandteil vieler behördlicher Verträge und als Grundlage für die Schaffung einer EG-Richtlinie in Brüssel als Entwurf vorgelegt.

Die Anforderungen für die Erlangung des „Geprüften VBA-Fachbetriebes“ für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49 t sowie Schwerverkehrsbereich I und II stellen spezielle Erfordernisse im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme dar.

Im Auftragsbereich bis 3,49 t wird u. a. die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge vorgegeben. Mindestens muss ein Lkw für Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) mit einer Nutzlast von mindestens 3.500 kg sowie einem drehbaren Ladekran, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindsthakenlast vom 1.000 kg aufweist, vorgehalten werden.

Des Weiteren muss der zukünftige Fachbetrieb einen weiteren LFB/K mit mindestens 2.500 kg Nutzlast oder einen Abschleppwagen (AWU) mit einer verfahrbaren Mindesthakenlast /-hublast von 1.500 kg vorhalten.

Zuletzt muss der zukünftige Fachbetrieb noch ein Pannenhilfefahrzeug vorhalten, dies kann ein SKP oder SKW sein.

Außerdem werden an den Betrieb besondere Anforderungen bei der Verwahrung und Eigentumssicherung von Fahrzeugen, an den ordentlichen Geschäftsbetrieb u.v.m. gestellt.

Der Fachbetrieb für den Schwerverkehr Gruppe I ist ebenfalls mit Mindestausstattungsdetails belegt. Neben dem Pannenhilfsfahrzeug ist ein Abschleppwagen/Kranwagen mit einer verfahrbaren Haken-/Hublast von 6 t bei 60 km/h vorzuhalten. So soll gewährleistet sein, dass der Abschleppdienst einen havarierten Lkw ohne Überschreitung der gesetzlichen Anforderungen auch über weitere Strecken befördern kann.

Hinsichtlich der Verwahrmöglichkeiten sind außerdem entsprechende betriebliche und umweltschutzrelevante Standards gefragt.

Für die Erlangung des Fachbetriebes Schwerverkehr Gruppe II muss zusätzlich zu den Anforderungen der Gruppe I ein Auto- oder Mobilkran mit einer Mindesttragfähigkeit von 40 t bei 3 m Ausladung von Drehkranzmitte vorhanden sein.

Sollten Sie als VBA-Mitglied Interesse an der Anerkennung zum geprüften Fachbetrieb haben, rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.

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