Die Abschlepplasttabelle der StVZO gilt nicht für Bergungsfahrzeuge

In der Richtlinie zu § 18 StVZO für die Begutachtung von Abschleppwagen (Kranwagen) als Arbeitsmaschinen geht es in erster Linie darum, dass die Lenkfähigkeit bei Abschleppwagen auch bei einer aufgenommenen Last sichergestellt ist. Diese Richtlinie (BMV/StV7 - 8033 B/67 vom 09.06.1967, VkBl. 1967 S. 394) stammt aus einer Zeit, in der in Deutschland Unterfahrlifte weitgehend unbekannt waren und daher wird in der Richtlinie immer nur von einer „Kranlast“ gesprochen und niemals von einer „Hublast".
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